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   VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893   

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VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893 (https://dejure.org/2020,4613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2020 - 22 ZB 18.893 (https://dejure.org/2020,4613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2020 - 22 ZB 18.893 (https://dejure.org/2020,4613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1 und 2; BImSchG § 10, § 13; BImSchV § 1 Abs. 14.; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; BauGB § 14
    Verschulden bei rechtzeitiger online-Sendungsverfolgung durch den Absender

  • rewis.io

    Verschulden bei rechtzeitiger online-Sendungsverfolgung durch den Absender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für den Berufungszulassungsantrag; fehlendes Verschulden bei rechtzeitiger online-Sendungsverfolgung durch den Absender; die tatsachenwidrig einen fristgerechten Zugang ausweist; Art des immissionsschutzrechtlichen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 951
  • DVBl 2020, 1034
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Im Übrigen stellt die Klägerin den vom Verwaltungsgericht im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung zugrunde gelegten rechtlichen Ansatz jedenfalls nicht substantiiert in Frage, wonach eine Gesamtlärmbetrachtung grundsätzlich nicht rechnerisch vorgenommen werden kann und dann auch nicht geboten ist, wenn sie Lärmquellen einschließt, für die verschiedene Regelwerke mit untereinander nicht vollständig kompatiblen Berechnungsmethoden anzuwenden sind (UA Rn. 28 auf S. 7, Nr. 39 auf S. 12; BayVGH, B.v. 10.9.2015 - 8 ZB 15.833 - juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - juris Rn. 389, 390).

    Richtig ist an ihrem Vortrag zwar, dass im Einzelfall ein voreiliges Absehen von einer Gesamtlärmbetrachtung den Weg zur Erkenntnis verstellen kann, dass sich bei einer Untersuchung aller - von verschiedenen Verursachern hervorgerufener und verschiedenen Regelwerken unterliegender - Lärmbeiträge an ein und demselben Immissionsort wider Erwarten doch eine gesundheitsgefährdende Gesamtlärmbelastung ergeben könnte, die von Verfassungs wegen nicht hingenommen werden dürfte (BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - juris Rn. 390).

  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 182.88

    Baugenehmigung - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Die Klägerin meint diesbezüglich, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 5.12.1988 - 4 B 182/88 - juris), wonach die Veränderungssperre allein dem öffentlichen Interesse, nicht aber zumindest auch dem Nachbarschutz diene, stehe ihrer Rechtsauffassung nicht entgegen, weil sich diese Rechtsprechung nur auf baurechtliche Genehmigungsverfahren beziehe und daher auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, bei denen es um die Verschonung von Nachbarn vor schädlichen Umwelteinwirkungen gehe, nicht anwendbar sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht weist in dem genannten Urteil darauf hin, dass die Berücksichtigung einer Veränderungssperre zugunsten des klagenden Nachbarn darauf hinaus laufen würde, den Festsetzungen des späteren - durch die Veränderungssperre gesicherten - Bebauungsplans, soweit diese nachbarschützend sind, rückwirkende Kraft beizumessen; ein solcher - zeitlich vorverlagerter - Schutz von Nachbarn vor der Ausnutzung von Nutzungen, die erst in der Zukunft und möglicherweise durch Festsetzungen des beabsichtigten Bebauungsplans ausgeschlossen werden sollen, sei nicht Inhalt und Ziel der Veränderungssperre, zumal der Inhalt des zukünftigen Plans beim Erlass der Veränderungssperre nur in einem Mindestmaß bestimmt und absehbar sein müsse (BVerwG, B.v. 5.12.1988 - 4 B 182/88 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 2.08

    Abfallverbrennung; Mitverbrennungsanlage; Änderungsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Ein Gebietserhaltungsanspruch kann deshalb vom Eigentümer/Nutzer eines Grundstücks grundsätzlich nur gegen ein solches Vorhaben ins Feld geführt werden, das auf einem Grundstück innerhalb desselben nach der BauNVO festgesetzten Baugebiets verwirklicht werden soll; nur ausnahmsweise ist ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch denkbar, wenn im konkreten Fall Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung bestehen, die nach dem Willen des Plangebers auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets (womit nicht das "Gebiet" des gesamten Bebauungsplans gemeint ist) Drittschutz vermitteln sollen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - Rn. 15, U.v. 13.12.2017 - 2 B 17.1741 - juris Rn. 28 und B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 9.4.2008 - 7 B 2/08 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Ein Gebietserhaltungsanspruch kann deshalb vom Eigentümer/Nutzer eines Grundstücks grundsätzlich nur gegen ein solches Vorhaben ins Feld geführt werden, das auf einem Grundstück innerhalb desselben nach der BauNVO festgesetzten Baugebiets verwirklicht werden soll; nur ausnahmsweise ist ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch denkbar, wenn im konkreten Fall Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung bestehen, die nach dem Willen des Plangebers auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets (womit nicht das "Gebiet" des gesamten Bebauungsplans gemeint ist) Drittschutz vermitteln sollen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - Rn. 15, U.v. 13.12.2017 - 2 B 17.1741 - juris Rn. 28 und B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 9.4.2008 - 7 B 2/08 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    In Übereinstimmung mit dieser Auffassung hat das OVG Lüneburg in einem Urteil, das die Klage eines Drittbetroffenen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung betraf, die Klagebefugnis aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG wegen möglicherweise von der bekämpften Anlage verursachter Luftschadstoffe hergeleitet (NdsOVG, U.v. 24.10.2019 - 12 KS 127/17 - juris Rn. 139); die der Genehmigungsbehörde unterlaufene Missachtung der im dortigen Fall erlassenen Veränderungssperre hat es dagegen als für den Kläger nicht rügefähig bezeichnet (NdsOVG, U.v. 24.10.2019 - 12 KS 127/17 - juris Rn. 229).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Ein Gebietserhaltungsanspruch kann deshalb vom Eigentümer/Nutzer eines Grundstücks grundsätzlich nur gegen ein solches Vorhaben ins Feld geführt werden, das auf einem Grundstück innerhalb desselben nach der BauNVO festgesetzten Baugebiets verwirklicht werden soll; nur ausnahmsweise ist ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch denkbar, wenn im konkreten Fall Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung bestehen, die nach dem Willen des Plangebers auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets (womit nicht das "Gebiet" des gesamten Bebauungsplans gemeint ist) Drittschutz vermitteln sollen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - Rn. 15, U.v. 13.12.2017 - 2 B 17.1741 - juris Rn. 28 und B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 9.4.2008 - 7 B 2/08 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Ein Gebietserhaltungsanspruch kann deshalb vom Eigentümer/Nutzer eines Grundstücks grundsätzlich nur gegen ein solches Vorhaben ins Feld geführt werden, das auf einem Grundstück innerhalb desselben nach der BauNVO festgesetzten Baugebiets verwirklicht werden soll; nur ausnahmsweise ist ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch denkbar, wenn im konkreten Fall Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung bestehen, die nach dem Willen des Plangebers auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets (womit nicht das "Gebiet" des gesamten Bebauungsplans gemeint ist) Drittschutz vermitteln sollen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - Rn. 15, U.v. 13.12.2017 - 2 B 17.1741 - juris Rn. 28 und B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 9.4.2008 - 7 B 2/08 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Diese Rechtsprechung besagt, dass etwaige durch Bioaerosole bedingte Gefährdungen nicht dem Anwendungsbereich von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG unterfallen, sondern zum Besorgnispotential gehören, dem mit dem Vorsorgegebot nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG zu begegnen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.7.2015 - 7 C 10/13 - juris Rn. 21 und B.v. 20.11.2014 - 7 B 27/14 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 ZB 18.893
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang meint, auch das aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG folgende Vorsorgegebot sei nachbarschützend (Schriftsatz vom 7.5.2018 Buchst. b auf S. 19), trifft dies nach der ganz einhelligen Rechtsprechung regelmäßig nicht zu (vgl. nur BayVGH, U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794 u.a. - juris Rn. 21; OVG LSA, U.v. 6.7.2016 - 2 L 84/14 - juris Rn. 267 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 7 B 27.14

    Schweinemastanlage; gemeindliches Einvernehmen; Unmittelbarkeit der

  • BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte;

  • BVerwG, 16.01.2009 - 7 B 47.08

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 10 S 2687/88

    Veränderungssperre - Sicherungszweck - Sicherungsbedürfnis - Beachtlichkeit im

  • VG Augsburg, 26.04.2017 - Au 4 K 16.1015

    Unwirksame Veränderungssperre wegen Verhinderungsplanung in Bezug auf das

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 2 B 15.2392

    Rücksichtnahmegebot bei Baugenehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage

  • VGH Bayern, 10.09.2015 - 8 ZB 15.833

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

  • VGH Bayern, 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794

    Schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Bioaerosolen aus einem

  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 22 ZB 18.1347

    Erfolglose Nachbarklage gegen zwei Masthähnchenställe

  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Die Vorsorgepflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 2013 hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte grundsätzlich keine drittschützende Wirkung, weil diese Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (BVerwG, U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 22 ZB 18.893 - juris Rn. 28; U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42).

    Deshalb kann auch keine Wirkschwelle angegeben werden, oberhalb derer mit Gesundheitsschäden bei Menschen zu rechnen ist; die von Bioaerosolen ausgehende potentielle Gefährdung überschreitet nicht den Grad eines generellen Besorgnispotentials (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 7 B 27.14 - juris Rn. 16; U.v. 23.7.2015 - 7 C 10.13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 22 ZB 13.692 - juris Rn. 21; B.v. 2.3.2020 - 22 ZB 18.893 - juris Rn. 39; OVG LSA, U.v. 6.7.2016 - 2 L 84.14 - juris Rn. 267, OVG NW, B.v. 31.3.2016 - 8 B 1341.15 - juris Rn. 95).

    Vor diesem Hintergrund ist die Vermeidung oder Senkung von Bioaerosol-Konzentrationen nicht den drittschützenden Betreiberpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG 2013, sondern den Vorsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 2013 zuzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 7 B 27.14 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 22 ZB 13.692 - juris Rn. 21; B.v. 2.3.2020 - 22 ZB 18.893 - juris Rn. 39; OVG LSA, U.v. 6.7.2016 - 2 L 84.14 - juris Rn. 267, OVG NW, B.v. 31.3.2016 - 8 B 1341.15 - juris Rn. 95).

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2021 - 6 L 1434/20

    Nachbarklage, Nachbar, Eilrechtsschutz, Außenbereich, Stall, Putenmaststall,

    , Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, juris (Rn. 95 ff.), und Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 -, juris (Rn. 95); OVG S.-A., Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, juris (Rn. 266 ff.); VGH B.-W., Urteil vom 12. Oktober 2017 - 3 S 1457/17 -, juris (Rn. 46); BayVGH, Beschluss vom 2. März 2020 - 22 ZB 18.893 -, juris (Rn. 39).
  • VG München, 07.07.2020 - M 9 SN 20.1298

    Erfolgloses Eilverfahren gegen eine für das Nachbargrundstück erteilte

    Es wäre mindestens ein substantiierter Vortrag notwendig gewesen, welche Anlage in der Nacht eine Vorbelastung i.S.d. TA Lärm verursacht (BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 22 ZB 18.893 - juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 17.08.2021 - 1 B 93/21

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der

    Denkbar wäre ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch allenfalls, wenn erkennbar wäre, dass Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem Willen des Plangebers ausnahmsweise auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln sollen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2020 - 22 ZB 18.893, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Münster, 03.02.2022 - 2 K 3210/19
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, juris (Rn. 95 ff.), und Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 -, juris (Rn. 95); OVG S.-A., Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, juris (Rn. 266 ff.); VGH B.-W., Urteil vom 12. Oktober 2017 - 3 S 1457/17 -, juris (Rn. 46); BayVGH, Beschluss vom 2. März 2020 - 22 ZB 18.893 -, juris (Rn. 39).
  • VG München, 27.07.2022 - M 8 SN 22.767

    Nachbareilantrag, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

    Ist sie überschritten, findet ein Transport der Sendung nicht mehr am gleichen Tag, sondern erst am nächsten Werktag statt, d.h. die aufgegebene Sendung bleibt dann bis zum nächsten Werktag in der Postfiliale - wie bei einem bereits vor dem Einwurf der Sendung letztmalig geleerten Briefkasten - liegen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.4.2021 - OVG 6 N 106/20 - juris Rn. 5; vgl. zur Versandschlusszeit ebenfalls: BayVGH, B.v. 2.3.2020 - 22 ZB 18.893 - juris Rn. 17, 20; VG München, U.v. 31.7.2017 - M 7 K 17.2399 - juris Rn. 19 f.; VG Köln, U.v. 17.3.2021 - 26 K 3000/19 - juris Rn. 55).
  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

    Denkbar wäre ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch allenfalls, wenn die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem erkennbaren Willen des Plangebers ausnahmsweise auch Grundeigentümern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln sollen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2020 - 22 ZB 18.893, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.06.2021 - 7 L 622/20

    Nutzungsänderung

    Dem Besorgnispotential von Bioaerosolen kann daher (bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen) gegenwärtig nur über das Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG begegnet werden, das allerdings keinen Nachbarschutz vermittelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. März 2020 - 22 ZB 18.893 -, juris Rn. 39 m. w. N.; VGH B.-W., Urteil vom 12. Oktober 2017 - 3 S 1457/17 -, juris Rn. 47).
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